Wie funktioniert die in der Grundabdeckung RÉGIME COMMUN enthaltene Reiserücktrittsabsicherung?
Die Reiserücktrittsabsicherung gilt in folgenden Fällen:
Krankheit / Krankenhausaufenthalt / Unfall / Todesfall
EINZUREICHENDE DOKUMENTE:
Im Falle eines medizinischen Vorfalls (Krankheit, Unfall, Krankenhausaufenthalt):
- Originalrechnungen der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Bei einem Todesfall:
- Sterbeurkunde
- Originalrechnung der Reise- oder Stornierungskosten
- Bescheinigung über die teilweise Rückerstattung oder Ablehnung der Rückerstattung durch den Reiseveranstalter (Reisebüro, Fluggesellschaften, Hotels, …)
Das entsprechende Formular können Sie unten herunterladen
Reisestornierung aus medizinischen Gründen oder im Todesfall
Formulare