Krankenhausaufenthalt
Die CMCM übernimmt die Tagespauschale für ein Zweibettzimmer und im Falle von chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen die Kosten für den Aufenthalt in einem Einzelzimmer (1. Klasse).
Arzthonorare
Im Falle von chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten für die ärztlichen und zahnärztlichen Honorare gemäß den Tarifen der 1. Klasse.
Tagesklinik
Im Falle von chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen übernimmt die CMCM die ungedeckten Kosten für die Aufnahme in der Tagesklinik oder den Aufenthalt zur Beobachtung. Liegt kein chirurgischer Eingriff oder keine medizinische Behandlung bei schwerer Erkrankung vor, übernimmt die CMCM die ungedeckten Kosten während bis zu 30 Tagen pro Kalenderjahr.
MEDIZINISCHE KOSTEN
Erstattung der Kosten für Beratungen und medizinische Untersuchungen im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung, nach Beteiligung der Krankenkasse, bis zu 25 €, innerhalb von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der Behandlung.
Präventivmedizin
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Medizinische Analysen
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für bestimmte medizinische Analysen und Impfungen.
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Kardiologie
Die CMCM beteiligt sich bis in Höhe von 25 €/Mitglied/Jahr an den ungedeckten Kosten eines Belastungstests (die Mitglieder von Prestaplus erhalten weitere 10 €).
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Kuren
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für eine Kur nach einer medizinischen Behandlung bei schwerer Erkrankung oder einem chirurgischen Eingriff.
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für eine von der Krankenversicherung bewilligte Adipositas-Kur pro Person.
Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten Kosten für die Nachbehandlung nach einem von der Krankenversicherung bewilligten Eingriff im Bereich der Adipositaschirurgie.
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Diätische Behandlung
Beteiligung an den ungedeckten Kosten von einem, von der Krankenkasse genehmigten, Ernährungsberater : 100 €/Mitglied/Jahr
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Alternative Medizin
Osteopathie, Chiropraktik, Akupunktur, Lasertherapie
Die CMCM übernimmt die Kosten für Behandlungen der alternativen Medizin bis zu 50 € pro Sitzung, mit einer jährlichen Gesamtobergrenze von 100 € für alle diese Behandlungen zusammen. (Prestaplus-Mitglieder profitieren von zusätzlichen 100 €.)
Diese Kostenübernahme gilt für Behandlungen, die durchgeführt werden von:
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einem Osteopathen mit abgeschlossenem Osteopathie-Diplom;
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einem Chiropraktiker mit abgeschlossenem Chiropraktik-Diplom;
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einem Gesundheitsfachmann, der zur Ausübung der Akupunktur berechtigt ist;
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einem Arzt für die Lasertherapie.
Medizinisch unterstützte Fortpflanzung
Die CMCM beteiligt sich an den ungedeckten medizinischen und verbundenen Kosten im Zusammenhang mit einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung, die von der Krankenversicherung ordnungsgemäß genehmigt wurde, bis zu einem Pauschalbetrag von 650 € pro Sitzung für den Embryotransfer(s).
Physiotherapie
Die CMCM erstattet die Zuzahlung für Physiotherapie im Zusammenhang mit von der Krankenversicherung übernommenen chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen bis in Höhe der offiziellen Tarife während eines Zeitraums von 90 Tagen vor und 360 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.
MEDIKAMENTE
Die CMCM erstattet die Zuzahlung für Medikamente im Zusammenhang mit von der Krankenversicherung übernommenen chirurgischen Eingriffen oder medizinischen Behandlungen bei schweren Erkrankungen bis in Höhe der offiziellen Tarife während eines Zeitraums von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.
Heimpflege
Die CMCM erstattet die Zuzahlung nach der Beteiligung der Krankenkasse für häusliche Pflege im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung bis zu einem Höchstbetrag von 50 € pro Mitglied innerhalb von 30 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.
Exo- und Endoprothesen
Die CMCM erstattet die Kosten für Exo- und Endoprothesen bis in Höhe von 50 % der Zuzahlung bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 €.
Die CMCM beteiligt sich an den Kosten im Zusammenhang mit dem Kauf von der Krankenversicherung genehmigten orthopädischen Schuhen bis in Höhe von höchstens 150 €.
Übernahme der Kosten für den Kauf einer von der Krankenversicherung genehmigten Perücke bis zu einem Höchstbetrag von 200 €.
Kostenübernahme für von der Krankenversicherung genehmigte Hörapparate, bis zu einem Höchstbetrag von 400 €.