Die nachfolgenden Leistungen werden auch bei Ablehnung seitens der gesetzlichen Gesundheitskasse gewährt, bis zur Höhe des offiziellen Tarifs der Gesundheitskasse (CNS).*
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	Rückzahlung der ungedeckten Kosten bis zu 100 % der offiziellen Tarife - Zahn- und Zahnfleischbehandlung; z.B. Zahnsteinentfernung; Vollnarkosen (einschließlich MEOPA) bis zu einem Höchstbetrag von 100 € bei Kindern
- Zahnextraktionen; z.B. untere Backenzähne, Zahnwurzel
- Chirurgische Zahnextraktionen
- Kieferorthopädie (Beginn der Behandlung bei Kindern unter 17 Jahren)
 
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	Maximalleistungen bei Zahnbehandlungen * - Zahn- und Zahnfleischbehandlung; z.B. Metall-Spange 50 €, Inlay 35 €; ...
- Parodontale Chirurgie pro halbe Zahnreihe: 90 € alle 5 Jahre
- Zahnimplantat: 150 € pro Implantat
 
*siehe Bestimmungen der Statuten