Meine Mitgliedschaft

Der CMCM beitreten

Sie können die Leistungen der CMCM in Anspruch nehmen, sobald die Karenzzeit abgelaufen ist. Die Karenzzeiten unterscheiden sich je nach Abdeckung:

RÉGIME COMMUN: 3 Monate, außer bei CMCM-Assistance, bei der es KEINE Karenzzeiten gibt.

PRESTAPLUS: 3 Monate Karenzzeit

DENTA & OPTIPLUS: 3 Monate Karenzzeit

Verkürzung der Karenzzeit auf 0 Monate, sofern das Mitglied vor seinem Beitritt zur CMCM während mindestens 12 Monaten durch eine andere Krankenzusatzabsicherung abgedeckt war.

Die CNS und die CMCM spielen wichtige Rollen im luxemburgischen Gesundheitssystem.

Die CNS (Caisse Nationale de Santé) ist die gesetzliche und obligatorische Krankenversicherung in Luxemburg. Sie übernimmt Gesundheitsleistungen und erstattet Gesundheitskosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Tarifen der Sozialversicherung.

Die CMCM (Caisse Médico-Complémentaire Mutualiste) ist eine Gesundheitsmutualität ohne Gewinnzweck. Gemäß ihren Statuten hat sie den Zweck, ihren Mitgliedern finanzielle Unterstützung für Gesundheitskosten zu gewähren, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen werden. Sie ergänzt somit die Leistungen der CNS und bietet zusätzliche Abdeckungen im Bereich Gesundheit an.

Ein Mutualitätsverein ist eine solidarische Vorsorge- und Hilfseinrichtung ohne Gewinnzweck. Er unterstützt seine Mitglieder bei Gesundheitsausgaben, indem die von den Mitgliedern entrichteten Beiträge in einen gemeinsamen Fonds fließen, aus dem die vorgesehenen Leistungen finanziert werden. Anders als eine klassische Zusatzversicherung basiert ein Mutualitätsverein auf dem Prinzip der gegenseitigen Solidarität.

Ja, vorausgesetzt, Sie sind durch ein anerkanntes gesetzliches Krankenversicherungssystem abgesichert. Sie können Mitglied der CMCM werden, wenn Sie bei einer luxemburgischen Krankenkasse, dem gemeinsamen Krankenversicherungssystem der europäischen Institutionen (oder einem gleichwertigen System) oder bei einer gesetzlichen Krankenversicherung eines Nachbarlandes versichert sind.

Die CMCM greift ausschließlich ergänzend zu dieser obligatorischen Krankenversicherung ein und ersetzt diese niemals. Gemäß ihren Statuten besteht ihr Zweck darin, Gesundheitskosten zu übernehmen, die nicht von der obligatorischen Krankenversicherung abgedeckt werden.

Die Mitgliedschaft bei der CMCM ermöglicht es, den eigenen Gesundheitsschutz durch eine ergänzende Abdeckung zu stärken, die an die Bedürfnisse des Alltags angepasst ist.

Sie ist besonders vorteilhaft für Familien, da sie es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, Kinder sowie den Partner oder Ehepartner ohne zusätzlichen Beitrag abzudecken.

Sie richtet sich außerdem an Personen, die bei Gesundheitskosten, Krankenhausaufenthalten oder unvorhergesehenen medizinischen Ereignissen, die finanzielle Auswirkungen haben können, von einer zusätzlichen Abdeckung profitieren möchten.

Nein, die Statuten der CMCM sehen bei der Aufnahme keinen medizinischen Fragebogen vor. Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage administrativer Kriterien (Mitgliedschaft in einer anerkannten Krankenkasse, Wohnort usw.) und nicht aufgrund des Gesundheitszustands.

Nein, für den Beitritt zur CMCM gibt es keine Altersgrenze. Jede Person, die die Aufnahmebedingungen erfüllt, kann unabhängig von ihrem Alter Mitglied werden.

Für Kinder als Nebenmitglieder gelten jedoch besondere Bestimmungen. Nach Erreichen der Altersgrenze für die Nebenmitgliedschaft können sie weiterhin von einer Abdeckung profitieren, indem sie Hauptmitglied werden.

Meine Mitgliedschaft verwalten

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben und/oder nicht mehr über die Krankenkasse Ihrer Eltern mitversichert sind:

In diesem Fall muss die Mitgliedschaft bei der CMCM auf Ihren eigenen Namen erfolgen und nicht mehr als Nebenmitglied über Ihre Eltern. Wenn Sie innerhalb von 12 Monaten der CMCM beitreten, unterliegen Sie keiner Karenzzeit. Zudem profitieren Sie als ledige Person unter 30 Jahren von einer Ermäßigung von 10 % auf den Mitgliedsbeitrag.

Wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben, aber weiterhin über die Krankenkasse Ihrer Eltern abgesichert sind:

Sie bleiben bei der CMCM als Nebenmitglied abgedeckt, solange diese Abdeckung besteht. Es genügt, uns eine von Ihrer Krankenkasse (z. B. der CNS) ausgestellte Mitversicherungsbescheinigung zukommen zu lassen.

Wenn Sie erneut der CMCM beitreten möchten, kann die Karenzzeit entfallen, sofern Sie in den 12 Monaten vor Ihrem Beitritt bei einer anerkannten Krankenzusatzabsicherung abgedeckt waren.

Diese Befreiung wird für Abdeckungen gewährt, die den zuvor bestehenden Leistungen entsprechen, sofern eine Bescheinigung vorgelegt wird, die die lückenlose Fortführung der Abdeckung sowie die betreffenden Leistungen nachweist.

Sie kann jedoch Mitgliedern verweigert werden, die nach einer Streichung wegen Nichtzahlung der Beiträge oder nach einem Ausschluss aufgrund eines betrügerischen Verhaltens wieder aufgenommen werden.

Jede Beendigung einer Mitgliedschaft oder der Zusatzabdeckungen PRESTAPLUS und/oder DENTA & OPTIPLUS muss begründet werden und vor dem 31. Dezember des laufenden Jahres per Einschreiben mitgeteilt werden.

Die Beendigung einer Mitgliedschaft oder einer Zusatzabdeckung gilt für alle Mitglieder derselben Mitgliedschaft. Bitte beachten Sie, dass bereits fällige Beiträge weiterhin geschuldet bleiben.

Die Beendigung wird zum 1. Januar des auf den Antrag folgenden Jahres wirksam.

Sie können eine Zusatzabdeckung direkt online hinzufügen oder das dafür vorgesehene Formular herunterladen und uns dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden. Alternativ können Sie die Anmeldung auch in unseren Büros in Luxemburg-Gare oder bei unserem mobilen Büro (CMCM on Tour) vornehmen.

Antrag auf Zusatzabdeckungen

Formulare

Ja, alle Nebenmitglieder profitieren von denselben Abdeckungen wie das Hauptmitglied, und das ohne zusätzliche Kosten.

Den Namen Ihres Mutualitätsvereins finden Sie direkt in Ihrem Profil auf myCMCM.

Mein myCMCM-Profil aufrufen

Alternativ können Sie uns unter +352 49 94 45 300 anrufen oder eine E-Mail an affiliation@cmcm.lu senden. Bitte geben Sie dabei Ihre Frage sowie Ihre CMCM-Identifikationsnummer oder Ihre Sozialversicherungsnummer an.

Ja, vorausgesetzt, die Rechnungen sind nicht älter als zwei Jahre und erfüllen alle in unseren Statuten festgelegten Bedingungen. 

Statuten der CMCM

Document (de)

Ja, Ihre Mitgliedschaft bei der CMCM kann entsprechend Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Bedürfnisse angepasst werden. Sie können beispielsweise Ihre Abdeckungen ändern (z. B. Hinzufügen oder Entfernen von Zusatzabdeckungen wie PRESTAPLUS oder DENTA & OPTIPLUS), Ihre Familiensituation aktualisieren (z. B. Hinzufügen oder Entfernen von Nebenmitgliedern) oder Ihren Status ändern (z. B. vom Nebenmitglied zum Hauptmitglied wechseln).

Diese Änderungen unterliegen jedoch den in unseren Statuten vorgesehenen Bedingungen (Fristen, Karenzzeit, Beiträge usw.).

Statuten der CMCM

Document (de)

Änderungen der persönlichen Situation

Senden Sie uns einfach eine Kopie der Geburtsurkunde über unsere myCMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse: CMCM – L-2971 Luxemburg.

Das neue Mitglied profitiert ab dem Tag seiner Geburt von denselben Leistungen wie das Hauptmitglied, ganz ohne zusätzliche Beiträge.

Solange die Scheidung nicht rechtskräftig ausgesprochen oder die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) nicht rechtskräftig aufgelöst wurde, bleibt das Mitglied über die bestehende Mitgliedschaft abgesichert. Ein Nebenmitglied kann daher vom Hauptmitglied erst nach der rechtskräftigen Scheidung oder der offiziellen Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft (PACS) aus der Mitgliedschaft ausgeschlossen werden.

Senden Sie uns einfach eine Kopie des Scheidungsurteils oder der Auflösungsurkunde der eingetragenen Lebenspartnerschaft über unsere myCMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse: CMCM – L-2971 Luxemburg.

Nach der Scheidung beziehungsweise der Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft bleibt die Mitgliedschaft beim Hauptmitglied bestehen.

Möchte das ehemalige Nebenmitglied weiterhin von den Leistungen der CMCM profitieren, kann es innerhalb von 12 Monaten eine persönliche Mitgliedschaft abschließen. In diesem Fall entfällt die Wartezeit, und es kommt in den Genuss eines Vorzugstarifs. Der Beitrag für das laufende Jahr wird erlassen, mit Ausnahme des jährlichen Zusatzbeitrags (Contribution Annuelle Supplémentaire – CAS).

Bitte beachten Sie, dass das ehemalige Nebenmitglied während dieser Übergangsfrist nicht mehr durch die CMCM abgedeckt ist.

Senden Sie uns einfach eine Kopie der Sterbeurkunde über unsere myCMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse: CMCM – L-2971 Luxemburg.

Betrifft der Todesfall das Hauptmitglied, wird die Mitgliedschaft automatisch auf das Nebenmitglied übertragen, ohne Wartezeiten und ohne zusätzliche Beiträge.

Beantragen Sie einfach eine neue Mitgliedskarte, entweder telefonisch unter +352 49 94 45 300, über unsere myCMCM-App oder per E-Mail an affiliation@cmcm.lu. Geben Sie dabei bitte Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer und, falls möglich, Ihre Identifikationsnummer an.

Senden Sie uns einfach eine Kopie der Heiratsurkunde oder der Bescheinigung über die eingetragene Partnerschaft (PACS) über unsere myCMCM-App, per E-Mail an affiliation@cmcm.lu oder per Post an folgende Adresse:

CMCM – L-2971 Luxemburg.

Der Ehe- oder Lebenspartner profitiert dann ab dem Datum der Heirat beziehungsweise der eingetragenen Partnerschaft (PACS) von denselben Leistungen wie das Hauptmitglied, ohne zusätzliche Beiträge.